RECHTSBEREICHE
WAS BEINHALTET DAS VERSICHERUNGSRECHT?

Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehung zwischen Privatpersonen und Versicherungen.Es können folgende Rechtsbereiche unterschieden werden.
- Sozialversicherungsrecht
- Privatversicherungsrecht
- Haftpflicht im weiten Sinne
In der Schweiz sind folgende Sozialversicherungen für die gesamte Bevölkerung oder für einzelne Bevölkerungsgruppen meist obligatorisch:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Berufliche Vorsorge, Pensionskasse (BVG)
- Unfallversicherung (UVG)
- Krankenkassen (KVG)
- Krankentaggeld-Versicherung ist nicht obligatorisch, ist jedoch, wenn sie gemäss KVG konzipiert ist, dem Sozialversicherungsrecht zuzuordnen.
Ziel dieser Versicherungen ist es, einen Grundschutz für die finanziellen Folgen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Dienstpflicht (Militär) oder Mutterschaft zu bilden.
Das Privatversicherungsrecht regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Massgeblich ist dabei vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Das Haftpflichtrecht ist ein Teilgebiet des Obligationenrechts und damit des Zivilrechts. Es regelt den Ersatz von Schäden, die anderen Personen von Privaten zugefügt werden. Es kann unterteilt werden in ausservertragliches (Art. 41-61 OR) und vertragliches Haftpflichtrecht (Art. 97 ff. OR). Daneben bestehen zahlreiche Haftungsbestimmungen in weiteren Gesetzen. Besonders bedeutend ist das Strassenverkehrsgesetz (SVG).
Ist der Staat der Schädiger, gelten die Regeln über Staatshaftung des betroffenen Gemeinwesens (Bund und Kantone).
TELEFONISCHE BERATUNG
Postfach 217 Bielstrasse 9
4502 Solothurn
- Mo - Fr
- - -
- Sa - So
- Geschlossen