RECHTSBEREICHE

WAS BEINHALTET DAS VERSICHERUNGSRECHT?

Rechtsbereiche - Advokatur Herbert Bracher - Solothurn

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die Beziehung zwischen Privatpersonen und Versicherungen.Es können folgende Rechtsbereiche unterschieden werden.

  • Sozialversicherungsrecht
  • Privatversicherungsrecht
  • Haftpflicht im weiten Sinne

In der Schweiz sind folgende Sozialversicherungen für die gesamte Bevölkerung oder für einzelne Bevölkerungsgruppen meist obligatorisch:

Ziel dieser Versicherungen ist es, einen Grundschutz für die finanziellen Folgen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Dienstpflicht (Militär) oder Mutterschaft zu bilden.

Das Privatversicherungsrecht regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Massgeblich ist dabei vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Das Haftpflichtrecht ist ein Teilgebiet des Obligationenrechts und damit des Zivilrechts. Es regelt den Ersatz von Schäden, die anderen Personen von Privaten zugefügt werden. Es kann unterteilt werden in ausservertragliches (Art. 41-61 OR) und vertragliches Haftpflichtrecht (Art. 97 ff. OR). Daneben bestehen zahlreiche Haftungsbestimmungen in weiteren Gesetzen. Besonders bedeutend ist das Strassenverkehrsgesetz (SVG).

Ist der Staat der Schädiger, gelten die Regeln über Staatshaftung des betroffenen Gemeinwesens (Bund und Kantone).