Ihr Rechtsanwalt im Haftpflicht-, Sozial- und Privatversicherungs- sowie Strafrecht.
Die Advokatur Bracher wurde 2001 von Herrn Fürsprecher Herbert Bracher in Solothurn gegründet und hat sich auf Versicherungsrecht, Sozial-, Privatversicherungs- sowie Haftpflichtrecht und Strafrecht spezialisiert. Dank der langjährigen Berufserfahrung in Justiz und Advokatur bin ich mit den Tücken, der Komplexität und den Vernetzungen im Versicherungsrecht vertraut und deshalb in der Lage, Sie umfassend zu beraten.
Seit 1986 setze ich mich mit Fragen des Versicherungsrechts auseinander. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Kammerschreiber an der Sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Berner Verwaltungsgerichts und Gerichtsschreiber am damaligen Eidg. Versicherungsgericht sowie Mitarbeit in einer spezialisierten Anwaltskanzlei (Kieser Senn Partner, Zürich), habe ich im März 2001 mein Advokaturbüro eröffnet und befasste mich ausschliesslich mit Versicherungsrecht. Dabei bearbeitete ich Dossiers aus der ganzen Deutschschweiz.
Seit meiner Tätigkeit als Ersatzrichter am Solothurner Obergericht ist das Strafrecht als weitere spezielle Kompetenz hinzugekommen. Weitere Informationen zu meinem Werdegang können Sie meinem Lebenslauf entnehmen.
Finden Sie hier unsere Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung und -vertretung sowie einen Überblick der Rechtsbereiche des Versicherungsrechts oder kontaktieren Sie uns ungeniert – wir sind gerne für Sie da!
Sie sind durch Unfall oder Krankheit beeinträchtigt oder Sie sind Opfer einer Straftat geworden: Wir begleiten Sie durch den „Dschungel“ des Versicherungs- und Strafrechts und setzen Ihre Rechte durch, damit Sie Ihr Leben wieder mit einem Höchstmass an eigenverantwortlicher Selbstbestimmung gestalten können.
Wir respektieren jeden Menschen als wertvolle Persönlichkeit.
Wir kommunizieren gradlinig und offen. Wir handeln fachübergreifend (schauen und handeln über den eigenen Gartenzaun hinaus), fachlich und sozial kompetent.
Das selbständige und eigenverantwortliche Arbeiten unserer Mitarbeitenden wird von uns gefördert und gefordert. Ihre kontinuierliche Weiterbildung und/oder ihr Einsatz für Familienpflichten ist mir ein Herzensanliegen. Teilzeitarbeit ist daher bei meinen Angestellten die Regel.
Finanzen
Wir besprechen mit Ihnen während der ersten Sitzung die Kosten einer Mandatserteilung. Wir führen über unsere Arbeit ein Minutenprotokoll. Fragen und Kritik können Sie so jederzeit anbringen. Unser Honorar richtet sich nach unserem Stundenaufwand. Ist es notwendig, um Ihre Rechte zu streiten und den Prozessweg zu beschreiten, so ist zusätzlich eine Prämie geschuldet, welche sich am Streitwert bemisst. Über das Honorar schliessen wir eine schriftliche Vereinbarung ab.
Verbände
In folgenden Verbänden sind wir Mitglied: